Rechtliches
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Anderslautende Einkaufsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn diesen vom Verkäufer nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebote und Verkäufe
Alle Angebote und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, sind freibleibend und unverbindlich bis zur
schriftlichen Bestätigung. Alle Verkäufe und Abschlüsse, seien sie durch uns
oder unseren Vertreter, gelten erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
als verbindlich.
Abmessungen, Gewichte und Abbildungen
in Angeboten, Preislisten und Prospekten sind annähernd und für den Lieferer
unverbindlich.
3. Preise
Soweit vom Verkäufer nicht ausdrücklich
anders bestätigt, gelten alle Preise ab Werk oder Auslieferungslager,
unverpackt. Die Preise basieren auf den am Tage des Angebotes oder der
Auftragsbestätigung gegebenen Kosten. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt
der Lieferung (Verkaufsabrechnung bei Kommissionsgeschäften) verändern, so
gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers.
4. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der
endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher
Einzelheiten des Auftrages. Sie ist so bestimmt, dass sie bei regelmäßigen Gang
der Fertigung mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann.
Der Verkäufer ist berechtigt, Teil-
oder Vorlieferungen durchzuführen. Bei Lieferverzug des Verkäufers ist der
Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein
Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers ist nur zulässig nach vorheriger
angemessener Nachfristsetzung und Androhung des Rücktritts.
Fälle höherer Gewalt und unabwendbare
Ereignisse entbinden den Verkäufer, auch bei etwa verbindlich vereinbarten
Lieferfristen, von deren Einhaltung und berechtigen ihn, vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder
verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
5. Versand, Verpackung,
Gefahrenübergang und Mängelrüge
Die Beförderung der Ware ab Werk (oder
Auslieferungslager) des Lieferers erfolgt stets auf Gefahr des Käufers, auch
dann, wenn frachtfrei, fob oder cif verkauft wird.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis
verrechnet und nicht zurückgenommen.
Mängelrügen sind unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort
ausschließlich schriftlich eingeschrieben geltend zu machen. Bei begründeten
Mängelrügen übernimmt der Verkäufer nach seiner Wahl die Verpflichtung zur
kostenlosen Ersatzbeschaffung oder zum Ersatz des Minderwertes. Weitergehende
Ersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche des
Käufers richten sich nach den gesetzlichen Regelungen. Eine Verlängerung der
Gewährleistungsfrist tritt durch Mängelbehebung nicht ein.
7. Eigentumsvorbehalt und Zahlung:
Die von uns gelieferten Waren bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, also auch aus
vorhergehenden Lieferungen, gemäß § 455 BGB ff unser Eigentum. Dies gilt auch
dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen
bezahlt ist.
Der Besteller ist dann nicht zur
Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
berechtigt, wenn er einer Vertragsbedingung seines Abnehmers zustimmt,
derzufolge Kaufpreisforderungen gegen seinen Abnehmer nicht abgetreten werden
dürfen.
Der Besteller bleibt jedoch berechtigt,
die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller
ist verpflichtet, uns auf unser Verlangen die Schuldner der an uns abgetretenen
Forderungen und deren Betrag mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung
anzuzeigen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Kaufsache durch den Käufer oder einen Dritten wird stets für die JUWEL H.
Wüster GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der
JUWEL H. Wüster GmbH stehender Gegenstände verarbeitet, so erwirbt die JUWEL H.
Wüster GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Wird die Kaufsache mit anderen, nicht
im Eigentum der JUWEL H. Wüster GmbH stehenden Gegenständen vermischt, so
erwirbt die JUWEL H. Wüster GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum
Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat der Besteller der JUWEL H. Wüster GmbH anteilsmäßig
Miteigentum zu übertragen.
Auf Verlangen des Bestellers
verpflichten wir uns, die uns hiernach zustehenden Sicherheiten nach unserer
Wahl freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen
um 20% übersteigt.
Wir sind berechtigt, im Falle der nicht
rechtzeitigen Zahlung einer Kaufpreisrate vom Liefervertrag zurückzutreten,
ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Nach Erklärung des Rücktritts sind wir
berechtigt, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in eigenen
Besitz zu nehmen und aus den Geschäftsräumen des Bestellers zu entfernen,
soweit der Besteller die Zahlung nicht leisten kann. In der Zurücknahme sowie
in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Der Besteller gewährt uns oder unseren
Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen
Geschäftsräumen, um überprüfen zu können, ob die noch unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware vorhanden ist.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des
Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen
Ort erfolgt.
Ausschließlich Gerichtsstand aller
Rechtsstreitigkeiten aus Lieferverträgen sind die für den Sitz des Verkäufers
zuständigen ordentlichen Gerichte.